1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
Mit der Unterbreitung eines Angebots bietet die Ferienvermietung Buschmann als Vermieterin dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die
fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, sowie durch Leistung der durch den Gast zu Gunsten der Ferienvermietung Buschmann zustande.
Der Buchende hat nur einen Anspruch auf Überlassung einer Ferienwohnung, welcher der Beschreibung aus dem Angebot der Ferienvermietung Buschmann entspricht. Die in Prospekten und auf den
Internetseiten der Ferienvermietung Buschmann abgebildeten Bilder der Wohnungen und Häuser stellen dabei nur Beispiele dar. Auf Eigenschaften der Ferienwohnung, welche nicht im Vertrag
aufgenommen worden sind, hat der Buchende keinen Anspruch. Bei Nichtgefallen hat der Mieter keinen Anspruch auf Zuweisung einer anderen Ferienwohnung.
2. Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Ferienvermietung Buschmann möglich. Ist eine
unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Ferienvermietung Buschmann Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt
werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Ferienvermietung Buschmann spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt.
3. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch der Ferienvermietung Buschmann als Vermieterin auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Die Ferienvermietung Buschmann als Vermieterin hat
sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen. Die Absage der Buchung ist in schriftlicher Form an die Ferienvermietung Buschmann zu richten. Nach der
Rechtsprechung kann die Ferienvermietung Buschmann folgende Gebühren verlangen (in Prozent des vereinbarten Gesamtpreises):
- bis 40. Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises, mindestens EUR 25,--
- bis 31. Tag vor Anreise: 30% des Reisepreises, mindestens EUR 25,--
- bis 22. Tag vor Anreise: 50% des Reisepreises, mindestens EUR 50,--
- bis 14. Tag vor Anreise: 60% des Reisepreises, mindestens EUR 50,--
- ab 7. Tag vor Anreise: 80% des Reisepreises, mindestens EUR 50,--
- ab 2. Tag vor Anreise: 90% des Reisepreises, mindestens EUR 50,--
- bei Nichtanreise ohne Absprache: 100% des Reisepreises, mindestens EUR 50,--
4. Preise/Leistungen
Die in der Auftragsbestätigung als Gesamtpreis angegebene Summe stellt den Endpreise und schließt alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Die Preise in Prospekten und im
Internetangebot gelten pro Unterkunft und Nacht, zuzüglicheiner Endreinigungspauschale. Bettwäsche und/oder Hand- und Geschirrtücher können vom Mieter bei der Anreise gegen die im Vertrag genannten
Preise entliehen werden. Ein kostenloser Austausch während der Mietzeit geschieht nicht.
5. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung zu leisten. Der genaue Anzahlungsbetrag ist im Beherbungsvertrag angegeben. Der Restbetrag bzw. der gesamte Reisepreis bei nicht erfolgter Anzahlung ist bei
der Anreise zu entrichten.
6. Haftung der Ferienvermietung
Die vertragliche Haftung der Ferienvermietung als Vermieterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher
Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
7. Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln. Der Mieter haftet während der Mietzeit für durch ihn oder Mitbewohner/Gäste entstehende Schäden. Sollte das Mietobjekt zum Beginn
der Miete oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter unverzüglich die Ferienvermietung
Buschmann zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten
hat.
8. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an die Ferienvermietung Buschmann als Vermieter wenden. Verzögerte Reklamationen werden nicht beachtet.